Zahlungsdienste-Richtlinie

Die EU hat vor zwei Jahren die Payment Services Directive (PSD) / EU-Zahlungsdiensterichtlinie (EU-Richtlinie 2007/64/EG) verabschiedet. Im Zuge der Umsetzung in nationales Recht gelten ab dem 31.10.2009 europaweit einheitliche Bedingungen im Zahlungsverkehr (Ausnahme ist Schweden, das 2010 folgt).
Mit der Einführung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie werden primär folgende Ziele verfolgt:
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Schaffung einheitlicher rechtlicher Bedingungen für Zahlungsverkehrsdienstleistungen (insbesondere Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen) in der Europäischen Union (EU). Mit der Bildung eines Einheitlichen Europäischen Binnenzahlungsverkehrsraumes (Single Euro Payment Area SEPA) können grenzäberschreitende Zahlungen schneller, günstiger und sicherer ausgeführt werden.
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Die Rechte des Bankkunden werden durch einen verbesserten Verbraucherschutz und durch mehr Transparenz beim Zahlungsverkehr gestärkt. Es gibt eindeutige Ausführungsfristen und Haftungsregeln sowie vermehrte Informationspflichten des Zahlungsdiensteanbieters.
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Förderung des Wettbewerbs unter Zahlungsdiensteanbietern
Mit Inkrafttreten der Zahlungsdiensterichtlinie am 01.11.2009 gelten die an die neuen Regelungen angepassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), verschiedene Sonderbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis:
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Preis- und Leistungsverzeichnis (Auszug)
Bedingungen für den Überweisungsverkehr
Zahlungsbedingungen für Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren
Zahlungsbedingungen für Lastschriften im Abbuchungsauftragsverfahren
Zahlungsbedingungen für Lastschriften im SEPA-Basislastschriftverfahren
Zahlungsbedingungen für Lastschriften im SEPA-Firmenlastschriftverfahren
Bedingungen für Girocard
Bedingungen für MasterCard
Bedingungen für DTA
Die Auswirkungen für unsere Kunden sind begrenzt, da die nun europaweit eingeführten Regelungen in ähnlicher Weise bereits in Deutschland bestehen. Es ändert sich daher im täglichen Zahlungsverkehr der Otto M. Schröder Bank AG wenig.