Einlagensicherungsfonds

Alle Banken sind verpflichtet ihre Kundeneinlagen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz abzusichern. Allerdings sind nur Einlagen in einer Höhe von 50.000 Euro abgedeckt. Siehe
Entschädigugseinrichtung deutscher BankenDas ist uns zuwenig. Daher haben wir uns dem freiwilligen Sicherungssystem des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen dem
Einlagensicherungsfonds.