Otto M. Schroeder Bank AG
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Einlagensicherungsfonds

Alle Banken sind verpflichtet ihre Kundeneinlagen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz abzusichern. Allerdings sind nur Einlagen in einer Höhe von 100.000 Euro abgedeckt. Siehe Entschädigugseinrichtung deutscher Banken
Das ist uns zuwenig. Daher haben wir uns dem freiwilligen Sicherungssystem des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen – dem Einlagensicherungsfonds.